Computer und Handwerk - Franz Müller - die praktische Kombination

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Computer & Handwerk Franz Xaver Müller (hier kurz genannt C&H) erbringt alle Leistungen auf der Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Die Arbeiten werden entweder von C&H selbst oder von seinen Partnern, welche ebenfalls an diese AGB gebunden sind, erledigt. Der Kunde anerkennt die AGB durch Auftragserteilung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn C&H diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten sinngemäss für Computer Dienstleistungen als auch für Handwerks-Dienstleistungen.

2. Arbeit

2.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenauftrages zustande. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der von C&H geleisteten Arbeit, spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung.

2.2. Annullation

Sollte der Kunde einen Auftrag annullieren, verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, C&H für die entstandenen Umtriebe zu entschädigen.

2.3. Persönliche Daten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass C&H seine Daten an Dritte weitergibt, sofern dies zur Erbringung der geforderten Leistungen notwendig ist.

2.4. Haftung

Wird ein Datenträger oder ein kompletter PC dem C&H zur Reparatur übergeben, so trägt der Kunde in jedem Fall die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherung der Daten und Programme vor der Übergabe. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Reparatur vor Ort beim Kunden oder in der Werkstatt von C&H erfolgt. C&H kann für Datenverlust in keinem Fall haftbar gemacht werden. C&H übernimmt keine Haftung für Folgekosten, die durch eine Reparatur (Software oder Hardware) entstehen können. Insbesondere sind das: Entfernen von Schädlingen, Aktualisieren des Betriebssystems, Modernisieren von Hardware (gewisse Software funktioniert mit neuer Hardware nicht) usw.

2.5. Internet

Richtet C&H einem Kunden einen Internet-Zugang ein, kommt es dadurch zu einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem gewählten Internet-Provider. Verstösst der Kunde gegen die AGBs bzw. Nutzungsbedingungen des Providers haftet der Kunde. C&H übernimmt keine Haftung bei Störungen bzw. Unterbrüchen.

3. Verkauf

3.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch C&H zustande. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Waren innert der auf der Rechnung genannten Frist, spätestens jedoch nach 30 Tagen.

3.2. Annullation

Generell können Bestellungen nicht annulliert werden. Wenn C&H der Annullation einer Bestellung durch den Kunden zustimmt, verpflichtet sich der Kunde C&H für die entstandenen Umtriebe zu entschädigen. Bereits eingebaute bzw. zusammengebaute Hardware muss voll bezahlt werden. Software welche durch C&H oder den Kunden bereits ausgepackt wurde, muss ebenfalls voll bezahlt werden. Können die Lieferanten von C&H Teile einer Bestellung nicht mehr liefern, ist C&H zum Rücktritt berechtigt. Im Falle eines Schreib- bzw. Rechenfehlers in einer Offerte oder auf einem Bestellformular ist C&H ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

3.3. Lieferung / Abholung von bestellter Ware

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Destinationen in der Schweiz. Die Kosten für die Lieferung richten sich nach den offerierten Preisen von C&H, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Waren können auch bei C&H abgeholt werden.

3.4. Lieferfrist / Teillieferungen

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Sollte ein Lieferant von C&H eine Verspätung verursachen, haftet C&H nicht dafür. C&H ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen trägt C&H die entstehenden zusätzlichen Kosten.

3.5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von C&H gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden Eigentum von C&H.

3.6. Umtausch / Rückgabe

Alle Produkte, insbesondere konfigurierte Computer und besondere, für den Kunden bestellte Artikel, sind von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen. Kunden, die bestellte Waren nicht abnehmen, werden C&H gegenüber schadenersatzpflichtig.

3.7. Garantie

C&H gibt die Garantieleistungen der Produkt-Hersteller an die Kunden weiter. Weitere Garantieleistungen, insbesondere Auswechslungskosten, Schadenersatz, Kosten für Feststellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden, insbesondere Betriebsunterbrechung und Datenverlust, Reisekosten, Transportkosten und Arbeitsausfall, übernimmt C&H nicht. C&H ist nicht haftbar, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn der Artikel in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung transportiert worden ist und eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt oder die Fehlerdiagnose von C&H selbst durchgeführt wurde. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, welche durch Einbau fremder Komponenten, fehlerhafte Bedienung, höhere Gewalt, Nichtbeachtung der allgemeinen technischen Richtlinien, insbesondere der Betriebstemperatur, sowie unsachgemässe Arbeit anderer verursacht wurden. Bei Garantieansprüchen übernimmt C&H kostenlos die Weiterleitung der defekten Artikel von der C&H -Werkstatt an die Lieferanten / Hersteller, sofern die Ware bei C&H gekauft wurde. Dies gilt nicht für Auftragskäufe . Weitere Leistungen, insbesondere Transportkosten vom und zum Kunden, Vor-Ort-Service beim Kunden, Fehlerdiagnose, Software-Neuinstallationen sowie Backups und Restores von Daten, werden dem Kunden verrechnet. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Preisliste von C&H. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Lampen, Toner, etc. Für Spezialangebote von comwerk, welche Garantie-Leistungen einschliessen, wird die Wandelung (Gerätetausch gegen Geld) ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte in diesem Fall ein von der Spezialgarantie betroffendes Gerät nicht reparierbar sein, sorgt C&H für einen gleichwertigen Ersatz.

3.8. Haftung

Weitergehende Rechtsansprüche als die in Ziffer 3.7. genannten sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von C&H gelieferten Waren ergeben.

3.9. Ausfuhr

Die Ausfuhr der Artikel aus der Schweiz ist Sache des Kunden. C&H übernimmt keine Haftung für Ausfuhrbeschränkungen aus der Schweiz sowie Einfuhrbeschränkungen in andere Länder.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen durch Lieferanten des C&H bleiben vorbehalten und können an den Kunden weitergegeben werden.

4.2. Zahlungsfrist

Rechnungen sind, sofern darauf nichts anderes vermerkt ist, innert 14 Tagen ab Erhalt rein netto zu bezahlen. C&H entscheidet, wann eine Rechnung bzw. Teilrechnung verschickt wird. Bei Neukunden sowie Kunden, welche in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten sind, behält sich C&H das Recht vor, Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

4.3. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist C&H berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. zu fordern. C&H behält sich das Recht vor, künftige Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen und laufende Leistungen bis zur Zahlung der offenen Forderungen zu unterbrechen.

4.4. Beanstandungen

Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung diese schriftlich bei C&H beanstandet.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

6. Anwendbares Recht

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Das schweizerische Recht ist auch dann anzuwenden, wenn der Kunde im Ausland Wohnsitz oder Sitz hat.

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